Individuelle Gesundheitsleistungen sind Leistungen, die aus ärztlicher und medizinischer Sicht empfehlenswert sind, die jedoch aktuell nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen berücksichtigt sind bzw. vom Patienten explizit gewünscht werden.
Hierbei handelt es sich z. B. Atteste, Bescheinigungen, Sportuntersuchungen, etc.
Die individuellen Gesundheitsleistungen sind oft gut geeignet, die medizinische Vorsorgemaßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten zu ergänzen oder Behandlungen mit alternativen Verfahren zu erweitern.
Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt privatärztlich als Selbstzahlerleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Leistungen
- Sportkardiologische Untersuchung mit EKG
- Sportkardiologische Untersuchung mit EKG und Herz-Ultraschall
- Messung der Herzfrequenz-Variabilität (z.B. bei ADS oder ADHS)
- Messung der Intima-media-Dicke (z.B. bei Adipositas)
- Ernährungsberatung
- Nieren-Ultraschall zur U3 oder U4 zum Ausschluß von angeborenen Fehlbildungen der Harnwege
- (Reise-)Impfungen (z.B. Hepatitis A, Meningokokken B, usw.)
- Amblyopie-Screening (voraussichtlich ab März 2020)
- Anwesenheits-Bescheinigungen
- Schul-Bescheinigungen
- "Kita"-Atteste
- "Model"-Atteste
- Bescheinigungen/Atteste
- Zweitausstellung verlorener Impfausweise
- Zweitausstellung verlorener Vorsorgehefte
Die Preise setzen sich je nach Aufwand zusammen und können in der Praxis zu erfragt werden.
Sollte für diese Leistungen ein Termin in der Praxis notwendig sein und wird dieser Termin von Ihnen nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abgesagt, stellen wir Ihnen diesen entsprechend in Rechnung.