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Weiterhin Maskenpflicht in Arztpraxen
Bitte beachten Sie, dass nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen das Tragen einer FFP2-Maske bis mindestens 07. April 2023 verpflichtend ist.